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Sicherheit
online
Die direkte Verbindung zwischen
MVK und StUA bietet zusätzlichen Schutz vor
Umweltbeeinträchtigungen. Sie verringert
zudem erheblich den Aufwand an Zeit und Arbeit
für Betreiber und Behörden.
Das Fernübertragungssystem
stellt die Emissionsdaten der MVK auf elektronischem
Weg der Behörde zur genehmigungsrechtlichen
Auswertung und Kontrolle zur Verfügung.
Es ermöglicht eine einfache und schnelle
Grenzwertüberprüfung. Emissionsauswirkungen
nach Betriebsstörungen lassen sich schneller
beurteilen.
Der
Weg der Daten
Der Emissionsauswerterechner der MVK sammelt alle
anfallenden Emissionsdaten und bereitet sie auf.
Im Hauptrechner der Emissionsdaten-Verarbeitungsanlage
werden anschliessend die Daten archiviert, dann
automatisch via Modem und öffentlichem Telefonnetz
an den Rechner des StUA übermittelt sowie
für die Weiterverarbeitung und redundante
Archivierung dem Büronetz der MVK bereitgestellt.
Gesetzliche Regelungen
Rechtliche Grundlagen
für den Betrieb der MVK sind die 13. und
17. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Beide fußen auf dem Bundesimmissions-
schutzgesetz (BImSchG).
Die 13. und die 17. BImSchV legen für die
MVK folgende Regelung fest:
Bei Anlagen zur thermischen
Abfallverwertung müssen Stoffe kontinuierlich
ermittelt, registriert und ausgewertet werden.
Dazu gehören
NO2 (Stickstoffdioxid),
SO2 (Schwefeldioxid),
CO (Kohlenmonoxid),
C ges (Gesamtkohlenstoff),
HCl (Chlorwasserstoff),
Hg (Quecksilber) und Staub.
Außerdem sind kontinuierlich
zu erfassen
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die Sauerstoffkonzentration
im Abgas, |
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die Temperatur an bestimmten
Betriebspunkten bzw. Anlagenteilen, |
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Betriebsgrößen,
die zur Beurteilung des Abfallbehandlungsprozesses
erforderlich sind, insbesonders Temperatur,
Volumenstrom, Feuchte und Druck der Rauchgase. |
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Sicherheit
online |
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