Die Anlage
Technische Daten
Verwertung
Energie
Luftreinhaltung
Sicherheit online

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Die direkte Verbindung zwischen MVK und StUA bietet zusätzlichen Schutz vor Umweltbeeinträchtigungen. Sie verringert zudem erheblich den Aufwand an Zeit und Arbeit für Betreiber und Behörden.

Das Fernübertragungssystem stellt die Emissionsdaten der MVK auf elektronischem Weg der Behörde zur genehmigungsrechtlichen Auswertung und Kontrolle zur Verfügung.
Es ermöglicht eine einfache und schnelle Grenzwertüberprüfung. Emissionsauswirkungen nach Betriebsstörungen lassen sich schneller beurteilen.

Der Weg der Daten
Der Emissionsauswerterechner der MVK sammelt alle anfallenden Emissionsdaten und bereitet sie auf. Im Hauptrechner der Emissionsdaten-Verarbeitungsanlage werden anschliessend die Daten archiviert, dann automatisch via Modem und öffentlichem Telefonnetz an den Rechner des StUA übermittelt sowie für die Weiterverarbeitung und redundante Archivierung dem Büronetz der MVK bereitgestellt.

Gesetzliche Regelungen
Rechtliche Grundlagen für den Betrieb der MVK sind die 13. und 17. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Beide fußen auf dem Bundesimmissions-
schutzgesetz (BImSchG).
Die 13. und die 17. BImSchV legen für die MVK folgende Regelung fest:

Bei Anlagen zur thermischen Abfallverwertung müssen Stoffe kontinuierlich ermittelt, registriert und ausgewertet werden. Dazu gehören
NO2 (Stickstoffdioxid),
SO2 (Schwefeldioxid),
CO (Kohlenmonoxid),
C ges (Gesamtkohlenstoff),
HCl (Chlorwasserstoff),
Hg (Quecksilber) und Staub.

Außerdem sind kontinuierlich zu erfassen

die Sauerstoffkonzentration im Abgas,
die Temperatur an bestimmten Betriebspunkten bzw. Anlagenteilen,
Betriebsgrößen, die zur Beurteilung des Abfallbehandlungsprozesses erforderlich sind, insbesonders Temperatur, Volumenstrom, Feuchte und Druck der Rauchgase.

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